Ehrenordnung des R.K.B. Solidarität Wartenberg e.V.

(Stand 31.08.2012)

Gemäß §10, Absatz (5), Satz (c) der Satzung des R.K.B. Solidarität Wartenberg e.V. hat die außerordentliche Mitgliederversammlung am 31.08.2012 folgende Ehrenordnung beschlossen:

§ 1

Ehrungen

Der Verein kann folgende Ehrungen vornehmen:

  1. Ehrungen für langjährige Vereinsmitgliedschaft
  2. Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand
  3. Sonstige Ehrungen

§ 2

Ehrungen für langjährige Vereinsmitgliedschaft

Folgende Ehrungen spricht der Verein im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung aus:

  1. 20jährige Mitgliedschaft  (Urkunde)
  2. 30jährige Mitgliedschaft  (silberne Urkunde)
  3. 40jährige Mitgliedschaft, alle 10 Jahre  (goldene Urkunde)

§ 3

Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand

Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand beschließt der Vorstand. Die Ernennungen werden im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung vorgenommen.
Aus diesen Ernennungen erwachsen außer dem Beitragserlass ab dem 01.01. des auf die Ernennung folgenden Kalenderjahres keine Sonderrechte.
Voraussetzung für die Ernennungen sind besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen für den Verein.

§ 4

Sonstige Ehrungen

(1) Ehrung zur kirchlichen Hochzeit eines aktiven Vorstandsmitglieds:
Die Fahnenabordnung des Vereins nimmt am Gottesdienst teil. Das Brautpaar erhält ein angemessenes Geschenk inkl. Glückwunschkarte.

(2) Ehrung beim Todesfall eines aktiven Vorstandsmitglieds bzw. Ehrenmitglieds oder Ehrenvorstands:
Die Fahnenabordnung des Vereins nimmt am Trauergottesdienst und der Beerdigung teil.

(3) Ehrung bei runden Geburtstagen eines Mitglieds:
Der Schriftführer versendet bei runden Geburtstagen ab dem 50. eine Glückwunschkarte
mit den Glückwünschen des Vereins an das Mitglied.

Wartenberg, 31.08.2012

gez. Josef Ebner / Robert Schweiger