Beitragsordnung des R.K.B. Solidarität Wartenberg e.V.

(Stand 31.08.2012)

Gemäß §10, Absatz (5), Satz d) der Satzung des R.K.B. Solidarität Wartenberg e.V.
hat die außerordentliche Mitgliederversammlung am 31.08.2012 folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1

Jahresbeitragssätze

Kinder bis einschließlich 13 Jahre:  10 €
Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre:  15 €
Erwachsene:  25 €
Familienbeitrag:  50 €

§ 2

Sonstige Regelungen

(01) Die Beitragssätze werden ab 01.01.2013 erhoben

(02) Maßgeblich für die Alterseinteilung ist das Alter, welches im Jahr der Beitragsgültigkeit erreicht wird.

(03) Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag quartalsmäßig berechnet.

(04) Die Beiträge sind zum 01.02. eines Jahres fällig.

(05) Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist für jedes Mitglied verpflichtend. Den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch Rücklastschriften und Bearbeitungsgebühren hat das Mitglied zu erstatten.

(06) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift unaufgefordert mitzuteilen.

(07) Der Familienbeitrag wird von einem Bankkonto eingezogen.

(08) Der Familienbeitrag gilt für 2 Erwachsene und deren Kinder, welche im gleichen Haushalt gemeinschaftlich leben, bis zum Abschluss der ersten berufsbildenden Ausbildung, längstens jedoch bis zum Ende des 27.Lebensjahres.

(09) Einem Mitglied kann der Beitrag gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. Über Beitragsstundungen oder Beitrags(teil)erlasse entscheidet der Vorstand.

(10) Bei einem begründeten Finanzbedarf des Vereines kann die Erhebung einer zusätzlichen Umlage in Form einer Geldleistung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese darf das 5-fache eines Jahresbeitrages nicht überschreiten.

Wartenberg, 31.08.2012

gez. Josef Ebner / Robert Schweiger