{"id":356,"date":"2015-11-07T20:03:35","date_gmt":"2015-11-07T20:03:35","guid":{"rendered":"http:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/?page_id=356"},"modified":"2019-12-25T21:19:18","modified_gmt":"2019-12-25T20:19:18","slug":"satzung-3","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"hzt1\">Satzung des R.K.B. Solidarit\u00e4t Wartenberg e.V.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">(Stand 09.11.2018)<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 1<\/p>\n<p class=\"hz3\">Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;R.K.B. Solidarit\u00e4t Wartenberg e.V.&#8221;. Der Verein tr\u00e4gt den Kurznamen &#8220;Soli Wartenberg&#8221;.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wartenberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00fcnchen unter der Nummer VR 110385 eingetragen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV). Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugeh\u00f6rigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 2<\/p>\n<p class=\"hz3\">Vereinszweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Vereinszweck ist die Pflege und F\u00f6rderung des Breitensports, insbesondere den Rad- und Motorsport zu f\u00f6rdern, Geist und K\u00f6rper zu kr\u00e4ftigen, gesellige Veranstaltungen abzuhalten und gute Sitten zu pflegen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung.<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<br>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<br>Eine \u00c4nderung im Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zeigt der Verein unverz\u00fcglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Fachverb\u00e4nden sowie dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften an.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 3<\/p>\n<p class=\"hz3\">Vereinst\u00e4tigkeit<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein in der Pflege und den Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports insbesondere in der Aus\u00fcbung des Rad- und Motorsports, der Durchf\u00fchrung von Radsportveranstaltungen und sportlichen Vereins-ausfl\u00fcgen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Der Verein beteiligt sich dar\u00fcber hinaus an der \u00f6rtlichen Brauchtumspflege.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und steht auf demokratischer Grundlage.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 4<\/p>\n<p class=\"hz3\">Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen &#8211; auch pauschalierten &#8211; Aufwandsentsch\u00e4digung ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Absatz (2) trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 5<\/p>\n<p class=\"hz3\">Mitgliedschaft<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der 1. Vorsitzende des Vorstands. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der\/des gesetzlichen Vertreter\/s.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber den Widerspruch entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) W\u00e4hlbar sind alle vollj\u00e4hrigen Mitglieder, auch wenn diese nicht k\u00f6rperlich bei der Mitgliederversammlung anwesend sind, sofern eine schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die Annahme einer Wahl vorliegt.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(6) Stimmberechtigt sind Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 6<\/p>\n<p class=\"hz3\">Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsma\u00dfnahmen<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch von dem Betroffenen ausge\u00fcbte Vereins\u00e4mter.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Der dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4rende Austritt ist jederzeit zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat m\u00f6glich.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein auf Antrag eines anderen Mitglieds oder des Vorstands ausgeschlossen werden,<br>a) wenn das Mitglied trotz schriftlicher Mahnung seiner Beitragspflicht nicht nachgekommen ist,<br>b) wenn das Mitglied in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft,<br>c) wenn das Mitglied wiederholt in grober Weise gegen die Vereinssatzung und\/oder Ordnungen bzw. gegen die Interessen des Vereins oder gegen Beschl\u00fcsse und\/oder Anordnungen der Vereinsorgane verst\u00f6\u00dft,<br>d) wenn es sich innerhalb des Vereinslebens unehrenhaft verh\u00e4lt.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben.<br>Der Betreffende kann den Ausschlussbeschluss binnen eines Monats durch schriftlichen Widerspruch anfechten. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.<br>Ficht das Mitglied den Ausschlussbeschluss nicht binnen eines Monats nach Beschlussfassung durch den Vorstand an, so wird der Beschluss wirksam. Eine Anfechtung ist dann nicht mehr m\u00f6glich. Die Frist beginnt jeweils mit Zustellung des Ausschlussbeschlusses zu laufen.<br>\u00dcber den Widerspruch gegen den Ausschlussbeschluss hat die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vorstand seinen Beschluss f\u00fcr vorl\u00e4ufig vollziehbar erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(6) Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung durch den Vorstand bei Vorliegen einer der in Abs. 3 f\u00fcr den Vereinsausschluss genannten Voraussetzungen mit folgenden Ordnungsma\u00dfnahmen belegt werden:<br>a) Verweis<br>b) Ordnungsgeld in angemessener H\u00f6he. Die Obergrenze liegt bei \u20ac 100,00.<br>c) Ausschluss f\u00fcr l\u00e4ngstens ein Jahr an der Teilnahme an sportlichen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verb\u00e4nde, welchen der Verein angeh\u00f6rt.<br>d) Betretungs- und Benutzungsverbot f\u00fcr l\u00e4ngstens ein Jahr f\u00fcr alle vom Verein betriebenen Sportanlagen und Geb\u00e4ude.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(7) Alle Beschl\u00fcsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenen Briefes oder per Boten zuzustellen; die Wirkung des Ausschlussbeschlusses tritt jedoch bereits mit der Beschlussfassung ein.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 7<\/p>\n<p class=\"hz3\">Beitr\u00e4ge<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag (Geldbeitrag) zu leisten. Dieser ist im Voraus am 1. Februar eines Jahres f\u00e4llig. Die F\u00e4lligkeit tritt ohne Mahnung ein.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Die Geldbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung mittels der Beitragsordnung festgesetzt; sie d\u00fcrfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen w\u00e4re. Einem Mitglied kann der Beitrag gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. \u00dcber Beitragsstundungen oder Beitrags(teil)erlasse entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Bei einem begr\u00fcndeten Finanzbedarf des Vereines kann die Erhebung einer zus\u00e4tzlichen Umlage in Form einer Geldleistung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese darf das 5-fache eines Jahresbeitrages nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen der Bankverbindung und der Anschrift unaufgefordert mitzuteilen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist f\u00fcr jedes Mitglied verpflichtend. Den erh\u00f6hten Verwaltungsaufwand des Vereins durch R\u00fccklastschriften und Bearbeitungsgeb\u00fchren hat das Mitglied zu erstatten.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(6) Bei unterj\u00e4hrigem Eintritt wird der Beitrag quartalsm\u00e4\u00dfig berechnet.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 8<\/p>\n<p class=\"hz3\">Organe des Vereines<\/p>\n<p class=\"hl3t\">Organe des Vereines sind:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 9<\/p>\n<p class=\"hz3\">Vorstand<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Der Vorstand besteht aus dem:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>Schatzmeister<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>Sportlicher Leiter\/ Jugendwart<\/li>\n<li>bis zu vier weiteren Beisitzern<\/li>\n<li>gegebenenfalls Abteilungsleiter<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister und Schriftf\u00fchrer jeweils zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB).<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Vorstand f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied fr\u00fchzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme besteht im Amt der Abteilungsleiter; dieses Amt kann auch von anderen Vorstandsmitgliedern zus\u00e4tzlich wahrgenommen werden.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(6) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften jeglicher Art mit einem Gesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 f\u00fcr den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen im Jahresgesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Der 1.Vorsitzende kann Rechtsgesch\u00e4fte jeglicher Art mit einem Gesch\u00e4ftswert von bis zu \u20ac 500,00 f\u00fcr den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen im Jahresgesch\u00e4ftswert von bis zu \u20ac 500,00 ohne Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(7) Der Vorstand kann \u00fcber den Mitgliedsantrag des Vereins bei Verb\u00e4nden beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(8) Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorst\u00e4nden inklusive deren Sonderrechte. N\u00e4heres regelt hierbei die Ehrenordnung.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(9) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen. Der 1.Vorsitzende oder 2 weitere Vorstandsmitglieder berufen Vorstandssitzungen ein.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(10) Beschl\u00fcsse des Vorstands m\u00fcssen schriftlich dokumentiert werden.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(11) Vorstandsmitglieder nach \u00a7 9 Abs. 1 k\u00f6nnen nur Vereinsmitglieder werden.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 10<\/p>\n<p class=\"hz3\">Mitgliederversammlung<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Antr\u00e4ge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail.<br>Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ung\u00fcltige Stimme gez\u00e4hlt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von 9\/10 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl und Abberufung der zwei Kassenpr\u00fcfer und Entgegennahme des Kassenberichtes<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung, \u00fcber Vereinsaufl\u00f6sung und \u00fcber Vereinsordnungen<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber das Beitragswesen. N\u00e4heres regelt hier die Beitragsordnung.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Bildung von R\u00fccklagen<\/li>\n<li>weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(6) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 11<\/p>\n<p class=\"hz3\">Kassenpr\u00fcfung<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlten zwei Pr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte des gesamten Vereines. Den Kassenpr\u00fcfern sind s\u00e4mtliche relevanten Unterlagen und Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. \u00dcber das Ergebnis ist j\u00e4hrlich in der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Sonderpr\u00fcfungen sind m\u00f6glich.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 12<\/p>\n<p class=\"hz3\">Abteilungen<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten k\u00f6nnen vom Vorstand rechtlich unselbstst\u00e4ndige Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse des Vorstands das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich t\u00e4tig zu sein.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Die Abteilungsversammlungen w\u00e4hlen ihre Abteilungsleitung auf die Dauer von 3 Jahren.<br>Die Satzung des Vereins gilt auch f\u00fcr die Abteilungen.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Die Abteilungen k\u00f6nnen kein eigenes Verm\u00f6gen bilden.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 13<\/p>\n<p class=\"hz3\">Haftung<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger, deren Verg\u00fctung \u20ac 500,00 im Jahr nicht \u00fcbersteigt, haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Der Verein haftet gegen\u00fcber den Mitgliedern im Innenverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, aus der Teilnahme bei Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins erleiden, soweit solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 14<\/p>\n<p class=\"hz3\">Datenschutz\/Recht am eigenen Bild<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) und im Bayerischen Radsportverband e.V. (BRV) ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Name<\/li>\n<li>Adresse<\/li>\n<li>Geburtsdatum<\/li>\n<li>Geschlecht<\/li>\n<li>Telefonnummer<\/li>\n<li>E-Mailadresse<\/li>\n<li>Bankverbindung<\/li>\n<li>Zeiten der Vereinszugeh\u00f6rigkeit<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Den Organen des Vereins oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(3) Als Mitglied des BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Name<\/li>\n<li>Vorname<\/li>\n<li>Geburtsdatum<\/li>\n<li>Geschlecht<\/li>\n<li>Sportartenzugeh\u00f6rigkeit<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hl3t\">Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">F\u00fcr Mitglieder der Sparte \u201eRadsport\u201c im R.K.B. Solidarit\u00e4t Wartenberg ist der Verein dar\u00fcber hinaus verpflichtet, folgende Daten dieser Mitglieder an den BRV zu melden:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>Name<\/li>\n<li>Vorname<\/li>\n<li>Geburtsdatum<\/li>\n<li>Geschlecht<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(4) Zur Wahrnehmung satzungsgem\u00e4\u00dfer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gew\u00e4hren.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(5) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und \u00fcbermittelt Daten und Fotos zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(6) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Ver\u00e4ndern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, \u00dcbermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verkn\u00fcpfen, Einschr\u00e4nken, L\u00f6schen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausma\u00df und Umfang zu.<br>Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein \u2013 abgesehen von einer ausdr\u00fccklichen Einwilligung \u2013 nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erf\u00fcllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen \u00fcberwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empf\u00e4nger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, L\u00f6schung oder Sperrung, Einschr\u00e4nkung, Widerspruch und \u00dcbertragbarkeit seiner Daten.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gel\u00f6scht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden f\u00fcr die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gel\u00f6scht.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(9) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor dem Zugriff Dritter gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 15<\/p>\n<p class=\"hz3\">Aufl\u00f6sung des Vereines<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung m\u00fcssen vier F\u00fcnftel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von zwei Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<br>In der Aufl\u00f6sungsversammlung bestellen die Mitglieder die Liquidatoren, die dann die laufenden Gesch\u00e4fte abzuwickeln haben.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">(2) Das nach Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke verbleibende Verm\u00f6gen f\u00e4llt mit der Ma\u00dfgabe, es wiederum unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden, an den Markt Wartenberg.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 16<\/p>\n<p class=\"hz3\">Sprachregelung<\/p>\n<p class=\"hl3t\">Wenn im Text der Satzung oder Ordnungen des Vereines bei Funktionsbezeichnungen die weibliche oder m\u00e4nnliche Sprachform verwendet wird, so k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig davon alle \u00c4mter von Frauen und M\u00e4nnern besetzt werden.<\/p>\n<p class=\"hzt3\">\u00a7 17<\/p>\n<p class=\"hz3\">Inkrafttreten<\/p>\n<p class=\"hl3t\">Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 09.11.2018 ge\u00e4ndert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die \u00c4nderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Vorhergehende Satzungen verlieren ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p class=\"hl3t\">&nbsp;<\/p>\n<p class=\"hl3t\">Wartenberg, 09.11.2018<\/p>\n<p class=\"hl3t\">gez. Markus Remde \/ Robert Schweiger<\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des R.K.B. Solidarit\u00e4t Wartenberg e.V. (Stand 09.11.2018) \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;R.K.B. Solidarit\u00e4t Wartenberg e.V.&#8221;. Der Verein tr\u00e4gt den Kurznamen &#8220;Soli Wartenberg&#8221;. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Wartenberg und ist <span class=\"excerpt-dots\">&hellip;<\/span> <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/verein\/satzung\/\"><span class=\"more-msg\">Weiterlesen &rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":264,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-356","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/356","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=356"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/356\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3651,"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/356\/revisions\/3651"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/264"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/soli-wartenberg.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=356"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}