Satzung BikePark

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.03.2012, Stand: 05.01.2013)

§ 1

Gültigkeit / Betreiber / Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten

(1) Diese Benutzerordnung ist gültig für die Sportstätte „BikePark“ in der Thenner Strasse 60 in 85456 Wartenberg (auf dem Sportgelände des TSV Wartenberg).

(2) Betreiber dieser Sportstätte ist der Verein „R.K.B. Solidarität Wartenberg e.V.“, im Besonderen die Vereinsabteilung „BikePark“.

(3) Verantwortlich für den Betrieb des BikeParks ist der Abteilungsleiter bzw. dessen Stellvertreter und im Folgenden der Vorstand.

(4) Der Abteilungsleiter BikePark kann in Abstimmung mit dem Vorstand Übungsleiter („Guides“) benennen, welche in Vertretung den BikePark-Betrieb leiten.

§ 2

Gefahren und potentielle Auswirkungen

(1) Vorwort:
Die Benutzung des BikeParks birgt viele Gefahren für Körper und Eigentum in sich. Die Benutzung setzt generell körperliche Gesundheit und Fitness und eine funktionstüchtige und sichere Ausrüstung voraus. Der Benutzer muss sich auf alle Fälle die unten aufgeführten Gefahren vergegenwärtigen und die aufgestellten Verhaltensregeln einhalten.
Das Benutzen des BikeParks erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und Schäden jeglicher Art!

(2) Potentielle Gefahren/Auswirkungen resultierend aus „Fahrfehlern“:
Potentielle Fahrfehler:

  1. Dezentrales Anfahren der Sprunghügel
    → Sprung neben die vorgesehene Landezone → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  2. Diagonales Anfahren der Sprunghügel
    → Sprung neben die vorgesehene Landezone → Sturzgefahr/Kollisionsgefahr/Fallen auf die Umgrenzung der Foampit-Landezone → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  3. zu viel „Schwung“ beim Absprung
    → Sprung hinter die vorgesehene Landezone (in den flachen Bereich) → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  4. zu wenig „Schwung“ beim Absprung
    → Landung auf „Table“/Kante nach „Table“ → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  5. Absprung mit zu großer Frontlage
    → Landung auf dem Vorderrad → Übergewicht nach Vorne → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  6. Absprung mit zu großer Hecklage
    → Landung auf dem Hinterrad → Übergewicht nach Hinten → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  7. Abrutschen vom Pedal
    → Schlagen von Körperteilen auf das Rad oder Sturzgefahr → Verletzungsgefahr

(3) Generelle Gefahren/Auswirkungen:

  1. Windeinfluß
    → z.B. Seitenwind verdreht das Rad beim Sprung → Sturzgefahr beim Landen → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  2. Kollisionen
    → Potentielle Kollisionen mit dem eigenen Fahrrad / anderen Fahrern / mit Besuchern / mit Tieren / mit Gegenständen (Fußbällen,…) können zu Stürzen führen → (beidseitige) Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  3. Nicht funktionsfähige / nicht geeignete Ausrüstung (Rad, Kleidung und Sicherheitsausstattung)
    → Bauteile des Fahrrads können durch z.B. fehlende Wartung bei Benutzung brechen → Sturzgefahr/Verletzungsgefahr
    → Defekte Teile der Sicherheitsausstattung (z.B. angebrochener Helm) bieten keinen ausreichenden Schutz! → Verletzungsgefahr
  4. Imponiergehabe / Selbstüberschätzung / Unvernunft
    → Befahren von bestimmten Lines bzw. das Vorführen von nicht geübten Sprüngen aufgrund von Imponiergehabe/Unvernunft kann zu Stürzen führen → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  5. Zu geringer Trainings- und Fitnesszustand / Unkonzentriertheit
    → Führt zu Fahrfehlern (siehe oben)
  6. Streckenzustand
    → z.B. schlammige Pisten, vereiste Pisten, nasse Bretter,… → Sturzgefahr → Verletzungsgefahr/potentielle Sachschäden
  7. Nicht ausgeheilte Verletzungen
    → Führen zu Schonhaltungen und nachfolgenden Fahrfehlern (siehe oben)

§ 3

Verhaltensregeln

(1) Der BikePark darf nur zu den offiziellen Öffnungszeiten unter Beisein der BikePark-Verantwortlichen betreten/benutzt werden.

(2) Den Anweisungen der BikePark-Verantwortlichen muss unbedingt Folge geleistet werden. BikePark- bzw. Line-Sperrungen müssen unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen kann der BikePark-Verantwortliche vom Hausrecht Gebrauch machen.

(3) Der BikePark darf nur benutzt werden, wenn eine schriftliche Zustimmung/ Kenntnisnahme des Benutzers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters der Benutzerordung und der Versicherungsschutz des BLSV für den Benutzer (entweder Vereinsmitglied oder Tagesversicherungskarte) vorliegen.

(4) Die Benutzer bzw. Besucher des BikeParks müssen gegenseitig Rücksicht nehmen.

(5) Benutzen (Fahrer) des BikeParks unter Alkohol-/Rauschmitteleinfluss ist strengstens untersagt.

(6) Besucher dürfen die Lines nur nach Freigabe des BikePark-Verantwortlichen betreten. Ansonsten müssen die Besucher sich im Bereich der Zufahrt bzw. Vereinshütte aufhalten.

(7) Es besteht Helmpflicht; sonstige Sicherheitsausrüstung (Protektoren,…) werden empfohlen.

(8) Vor Benutzung der Strecken muss das Fahrrad und die Sicherheitsausstattung vom Benutzer auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden.

(9) Vor dem Befahren der einzelnen Strecken muss der Benutzer sich vergewissern, dass diese frei befahrbar sind und sich hinter den Hügeln keine gestürzten Fahrer befinden. Achtung: Ebenfalls auf potentielle Tiere, Gegenstände (Fußbälle,Tennisbälle,..) von den benachbarten Sportplätzen achten.

(10) Vor dem Benutzen des Bikeparks muss sich der Benutzer selbstständig über den Zustand/die Befahrbarkeit der einzelnen Strecken informieren (Streckenbesichtigung). Es erfolgt kein aktiver Hinweis bzw. aktive Sperrung einzelner Strecken durch den BikePark-Verantwortlichen; zudem werden die Strecken nicht präpariert und abgesichert!

(11) Der Benutzer muss beim Befahren der Strecken den potentiell negativen (Seiten)windeinfluss berücksichtigen.

(12) Unfälle, Sach-/Streckenbeschädigungen und/oder sonstige Mängel der Anlage sind unverzüglich dem BikePark-Verantwortlichen zu melden.

(13) Die Parkplätze befinden sich vor dem TSV-Sportgelände; die BikePark-Zufahrt (mit dem Fahrrad) befindet sich an der Westseite des TSV-Geländes außerhalb des Zaunes. Der BikePark darf nur von der Westseite betreten werden.

§ 4

Organisatorisches

(1) Vor jeder Benutzung des BikeParks muss sich der Benutzer beim BikePark-Verantwortlichen anmelden.
→ Der BikePark-Verantwortliche weist alle Erstbenutzer in den BikePark ein und begutachtet das Können anhand des Befahrens der einfachen Strecken. Danach entscheidet er, welche Strecken der Benutzer befahren darf. Dies entbindet den Benutzer jedoch nicht, nur Strecken zu befahren, welche seinem Leistungsvermögen entsprechen (siehe oben „Gefahren / Verhaltensregeln).

→ Zusätzlich bei Vereinsmitgliedern:
– Vor der ersten Benutzung muss die Benutzerordnung vom Benutzer oder dessen gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
→ Zusätzlich bei Nicht-Vereinsmitgliedern:
– Unterschreiben der Benutzerordnung bzw. Übergabe der Bestätigung des gesetzlichen Vertreters
– Abschließen der Tagesversicherung und Bezahlen der Gebühr

(2) Der Abteilungsleiter BikePark und/oder dessen Stellvertreter und ein anderes Mitglied des Vorstands führen zu zweit 3 mal jährlich (Beginn, Mitte und Ende der Saison) eine Begehung des kompletten BikeParks bezüglich Funktionstüchtigkeit inklusive schriftlicher Dokumentation durch.
Potentielle Mängel werden wenn nötig unverzüglich behoben. In der Zwischenzeit werden die betreffenden Bereiche des BikeParks bei akuter Gefährdung gesperrt.

(3) Die aktuellen Öffnungszeiten des BikeParks der kommenden Woche werden auf der Soli-Homepage veröffentlicht.

Wartenberg, 05.01.2013

gez. Josef Ebner / Robert Schweiger